Erreichen Sie NIS 2 Compliance – mit Yarix als Ihrem Cybersecurity Partner in Deutschland und Österreich

Die Abhängigkeit des laufenden Betriebs von digitalen Prozessen macht Sie zu einem attraktiven Angriffsziel. Mit NIS 2 werden Cybersicherheitsmaßnahmen deshalb nicht nur empfohlen – sondern verpflichtend. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen pragmatisch und effizient umzusetzen.
Die NIS 2 Richtlinie verpflichtet seit Ende 2025 eine Vielzahl an Unternehmen in der EU zu starken Sicherheitsmaßnahmen, klaren Meldeprozessen und verlässlicher Governance. Yarix unterstützt Sie bei Einordnung, Gap Analyse, Umsetzung und Betrieb – pragmatisch, skalierbar und branchenspezifisch.

Fristen

Geltungspflicht seit:

  • 06. Dezember 2025 in Deutschland
  • 18. Dezember 2025 in Österreich

Sanktionen: bis zu 10 Mio € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatz

Haftung: In Deutschland haften Geschäftsleiter (z.B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Haftung. 

Wie Yarix bei NIS‑2 unterstützt

Grafische Darstellung eines kreisförmigen NIS-2-Compliance-Prozesses. Der Ablauf zeigt sechs aufeinanderfolgende Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2: Projekt-Set-up und Kick-off, Gap-Analyse zur Identifikation von Compliance-Lücken, Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen und des NIS-2-Risikomanagements, Implementierung der Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden sowie Selbstprüfung oder Prüfung durch eine unabhängige dritte Partei. In der Mitte steht der kontinuierliche Verbesserungsprozess zur Erreichung der NIS-2-Compliance.
Was ist die NIS 2 Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einem deutlich höheren Niveau an Cybersicherheit. Mittelständische Betriebe stehen dabei vor besonderen Herausforderungen: begrenzte Personalressourcen, Kostendruck und komplexe Anforderungen. Yarix hilft praxisnahe Wege zur Umsetzung zu finden und unterstütz Sie diese Probleme effizient zu lösen. So kann ein guter Mehrwert zur eigenen Resilienz von Unternehmen geschaffen werden kann.

Wer ist betroffen? 

Gilt NIS‑2 für Sie?

NIS‑2 gilt für mindestens 18 Sektoren – häufig auch für Unternehmen, die sich selbst nicht als „kritisch“ sehen.
Der Fokus von NIS-2 liegt in der:

Übersichtsgrafik zu den von der EU-Richtlinie NIS-2 betroffenen Branchen und Einrichtungen. Die Grafik unterscheidet zwischen Betreibern kritischer Anlagen, besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Dargestellt sind die jeweiligen Schwellenwerte nach Unternehmensgröße und Umsatz sowie die betroffenen Sektoren, darunter Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser und Abwasser, IT und Telekommunikation, Abfallentsorgung, Verwaltung von IKT-Diensten, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Ernährung, Anbieter digitaler Dienste, Produktion, Chemie, verarbeitendes Gewerbe und kommerzielle Forschung. Ziel ist die Einordnung der NIS-2-Anwendbarkeit nach Branche und Unternehmensgröße.

Pflichten nach NIS 2

  • Risikomanagement & technische Mindestmaßnahmen
  • Cybersicherheit in der Lieferkette
  • Incident Detection & Reporting
  • Business Continuity / Krisenmanagement
  • Multifactorauthentisierung & Netzwerksicherheit
  • Governance & Haftung des Top‑Managements
  • Schulungspflichten für Geschäftsführung
FAQ für NIS‑2

Der stark eingegrenzte Geltungsbereich aus dem IT-Sicherheitskatalog kann zwar beibehalten werden, die Anforderungen aus NIS-2 müssen aber auf das gesamte Unternehmen übertragen werden.

Die kritische Dienstleistung (kDL) muss weiterhin gesonders betrachtet werden (z.B. durch erhöhte Sicherheitsanforderungen wie ein System zur Angriffserkennung). Zusätzlich müssen die NIS-2 Anforderungen für das gesamte Unternehmen umgesetzt werden.

Seit 06.12.2025 ist durch die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie für alle Betroffenen Unternehmen eine Umsetzungspflicht in Deutschland aktiv. Seit 18.12.2025 ist durch die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie für alle Betroffenen Unternehmen eine Umsetzungspflicht in Österreich aktiv.

Geschäftsleiter in Deutschland haften persönlich im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Haftung.

Bis zu 10 Mio € bzw. 2 % des weltweiten Umsatzes.

Erstmeldung: Innerhalb 24 Stunden nach Erkennung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Fortschrittsmeldung: Innerhalb von 72 Stunden nach Erkennung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Abschlussbericht: Innerhalb eines Monats nach Erkennung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls muss ein Abschlussbericht erstellt werden. Ist der Sicherheitsvorfall noch nicht vollständig bearbeitet, muss ein Zwischenstandsbericht erstellt werden.

NIS-2 fordert von betroffenen Unternehmen ein umfangreiches Cybersicherheits-Risikomanagement, Schulungen von Mitarbeitern und Geschäftsleitern, sowie Lieferkettensicherheit und Meldeprozesse.

Neben organisatorischen Maßnahmen müssen auch technische Maßnahmen zur Netzwerksegmentierung, Multi-Faktor-Authentifzierung, Logging, Incident Playbooks, BCM, Patchmanagement, usw. umgesetzt werden.

Ja – Lieferkettensicherheit ist Pflicht.

Vorteile von NIS‑2 Compliance

  • Rechts- & Auditsicherheit
  • Höhere Cyber‑Resilienz
  • Vertrauen im Markt
  • Effiziente Sicherheitsprozesse & Betrieb
Experten-Gespräch buchen

Benjamin Kahler

Sichere Strategien. Klare Verantwortung. Zukunftsfähige Unternehmen.

  • Seit mehr als 15 Jahren in Cybersecurity & GRC
  • KRITIS, NIS-2, Produktion, Medizin, IT-Service Provider, Produktionsunternehmen
  • Berater, CISO, GRC-Lead, Indicent Response Team Lead
  • Information Security Management Systeme
  • Begleitung von kleinen bis großen Cybervorfällen

Cross Products / Dienstleistungen,
die NIS 2 unterstützen

Lassen Sie uns Ihre Zukunft sichern!

Warten Sie nicht auf die Durchsetzungsfristen, um Maßnahmen zu ergreifen.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihr NIS2-Risiko zu bewerten und mit dem Aufbau eines Cybersicherheitsrahmens zu beginnen, der die Anforderungen der Richtlinie erfüllt und Ihr Unternehmen langfristig schützt.