NIS2 Compliance Services
Praktische und skalierbare Lösungen für regulierte Branchen
Digitale Prozesse machen deinen laufenden Betrieb anfällig für Cyberkriminelle. Damit die EU sicher ist vor Cyberangriffen, macht NIS-2 Cybersicherheitsmaßnahmen von einer Empfehlung zu einer gesetzlichen Pflicht.
Seit der Verabschiedung der NIS-2 Gesetze ist das oberste Management und nicht nur die IT dafür verantwortlich, für Cybersicherheit zu sorgen. Yarix hilft dabei, die Anforderungen in den Kontext Ihres Unternehmens einzuordnen und unterstützt Sie von der Konformitätsroadmap über die technische Umsetzung bis hin zum operativen Betrieb. Das machen wir in Deutschland und Österreich. Stets pragmatisch, skalierbar und branchenspezifisch in Deutschland und Österreich.
Geltungspflicht seit:
Sanktionen: bis zu 10 Mio € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatz
Haftung: In Deutschland haften Geschäftsleiter (z.B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Haftung.
Wie Yarix bei NIS‑2 unterstützt

Die NIS-2 Richtlinie und die nationalen Gesetzgebungen in Deutschland und Österreich zu NIS-2 verpflichten Unternehmen zu einem deutlich höheren Niveau an Cybersicherheit.
Unternehmen müssen ein deutlich höheres Niveau an Cybersicherheit umsetzen und stehen dabei vor Herausforderungen begrenzten Personalressourcen, Kostendruck und komplexen regulativen Anforderungen. Yarix hilft praxisnahe Wege zu finden und unterstützt Sie, diese Probleme effizient zu lösen. Damit schaffen wir einen Mehrwert zur Resilienz Ihres Unternehmens und machen Cybersicherheit zu einem Steuerungsinstrument für Ihre IT-Infrastruktur.

Fallen Sie unter die NIS-2 Regulierung, müssen Sie Maßnahmen nach „Stand der Technik“ umsetzen. Die Installation neuer Security-Systeme ist aber nicht das Ziel von NIS-2, denn viel mehr muss Ihre Cybersicherheit durch ein NIS-2 Risikomanagement und -bewertung kontinuierlich überwacht und verbessert werden. Dadurch wird die Risikoanalyse für das Management ihres Unternehmens zu einem wichtigen Steuerungsinstrument Ihrer Cybersicherheit.
Unserer Erfahrung nach müssen meist die folgenden Schutzmechanismen und Prozesse angepasst und verbessert werden:
Geschäftsleiter (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) müssen eine NIS-2 Schulung zum Risikomanagement und zur Cybersicherheit absolvieren. Nach den aktuellen Vorgaben des BSI muss eine mindestens 4-stündige Schulung alle 3 Jahre nachgewiesen werden. Der Schulungsblock kann allerdings auch in einzelne Einheiten aufgeteilt werden. Sie sind sich nicht sicher welche Inhalte geschult werden müssen? Unsere Cybersecurity-Experten helfen Ihnen gerne beim Design und der Durchführung der Schulung ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter.
Gilt NIS‑2 für Sie?
Die NIS-2 Richtlinie Deutschland und die NIS-2 Richtlinie Österreich gilt für mindestens 18 Sektoren – häufig auch für Unternehmen, die sich selbst nicht als kritisch einstufen.

Die Frage „wer ist von NIS-2 betroffen“ betrifft daher deutlich mehr Organisationen als erwartet.
Seit 06.12.2025 gilt die NIS-2 Umsetzung Deutschland verbindlich und muss sofort umgesetzt werden. Seit 18.12.2025 gilt die Umsetzung in Österreich verbindlich. Eine Umsetzung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen.
Unternehmen müssen umfassende organisatorische und technische Maßnahmen umsetzen, um die NIS-2 Compliance sicherzustellen.
Geschäftsleiter haften persönlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der NIS-2 Richtlinie.
Bis zu 10 Mio. € oder bis zu 2 % des weltweiten Vorjahresumsatz.
NIS-2 definiert Meldepflichten. Sobald ein erheblicher Sicherheitsvorfall erkannt wird, muss dieser dem BSI gemeldet werden. Erstmeldung: Innerhalb 24h nach Feststellung des Vorfalls Fortschrittsmeldung: Innerhalb 72h nach Feststellung des Vorfalls. Abschlussbericht: Innerhalb eines Monats nach Feststellung des Vorfalls
NIS-2 fordert von betroffenen Unternehmen ein umfangreiches Cybersicherheits-Risikomanagement, Schulungen von Mitarbeitern und Geschäftsleitern, sowie Lieferkettensicherheit und Meldeprozesse.
Neben organisatorischen Maßnahmen müssen auch technische Maßnahmen zur Netzwerksegmentierung, Multi-Faktor-Authentifzierung, Logging, Incident Playbooks, BCM, Patchmanagement, usw. umgesetzt werden.
Ja, die NIS-2 fordert Cybersicherheit entlang der gesamten Lieferkette.
Der stark eingegrenzte Geltungsbereich aus dem IT-Sicherheitskatalog kann zwar beibehalten werden, die Anforderungen aus NIS-2 müssen aber auf das gesamte Unternehmen übertragen werden.
Die kritische Dienstleistung (kDL) muss weiterhin gesonders betrachtet werden (z.B. durch erhöhte Sicherheitsanforderungen wie ein System zur Angriffserkennung). Zusätzlich müssen die NIS-2 Anforderungen für das gesamte Unternehmen umgesetzt werden.

Benjamin Kahler
Sichere Strategien. Klare Verantwortung. Zukunftsfähige Unternehmen.
Sicherheitsüberprüfung von kritischen Systemen, OT, IT, Cloud mit Blick auf die technischen Risikomanagementmaßnahmen aus NIS-2
Aufbau eines NIS 2 konformen Sicherheitsprogramms über ihre gesamte IT- und OT.
Umsetzung, Governance, Risikomanagement, Managementreporting, Rollenmodell.
Detection Use Cases für NIS 2 kritische Systeme + Meldepflichtunterstützung.
Früherkennung von Bedrohungen + sektorspezifische Warnungen.
Vorbereitung und Durchführung der 24h/72h Meldungen, Krisenablauf.
Warten Sie nicht auf die Durchsetzungsfristen, um Maßnahmen zu ergreifen.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihr NIS2-Risiko zu bewerten und mit dem Aufbau eines Cybersicherheitsrahmens zu beginnen, der die Anforderungen der Richtlinie erfüllt und Ihr Unternehmen langfristig schützt.