Radio Equipment Directive (RED)
Konformität mit der Richtlinie über Funkanlagen (RED)
RED 2025: Neue EU-Cybersicherheitsverordnung für drahtlose Geräte
Ab dem 1. August 2025 müssen alle drahtlosen und internetfähigen Geräte, die in der Europäischen Union verkauft werden, die neuen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Richtlinie über Funkanlagen (RED) eingeführt wurden. Diese regulatorische Änderung betrifft eine Vielzahl von Produkten, darunter Smartphones, IoT-Geräte, Wearables und vernetzte Spielzeuge.
Yarix unterstützt Sie dabei, diese neuen Anforderungen zu verstehen und Ihre Produkte sicher und rechtzeitig für den europäischen Markt vorzubereiten.
Der delegierte Rechtsakt gemäß Artikel 3(3) der Richtlinie 2014/53/EU soll die Sicherheit von Funkanlagen verbessern. Er verpflichtet zu spezifischen Cybersicherheitsmaßnahmen in drei zentralen Bereichen:
Diese Anforderungen sollen die grundlegende Sicherheit vernetzter Geräte verbessern und Benutzer sowie Infrastrukturen besser vor Cyberbedrohungen schützen.
Jedes Gerät, das eine Internetverbindung herstellt oder drahtlos Daten überträgt, kann unter diese Regelung fallen – darunter:
Bestimmte Gerätekategorien sind ausgenommen, da sie durch andere EU-Vorschriften geregelt sind – z. B. Medizinprodukte, zivile Luftfahrtsysteme, Fahrzeugfunkkomponenten und Mautausrüstung.
Konformität durch harmonisierte Normen: EN 18031
Um die Konformität mit den RED-Cybersicherheitsanforderungen nachzuweisen, können Hersteller die neu veröffentlichte EN 18031-Normenreihe anwenden. Diese Normen gliedern sich in drei Teile mit unterschiedlichen Geltungsbereichen:
Wenn diese Normen vollständig angewendet werden (und keine beschränkten Klauseln ausgelöst werden), können Hersteller die Konformität über das Verfahren der Internen Fertigungskontrolle (IPC) selbst erklären. Werden jedoch Einschränkungen relevant, muss eine Gemeldete Stelle eingebunden und eine EU-Typenzertifizierung eingeholt werden.
Es ist wichtig, die RED-Anforderungen von denen des kommenden Cyber Resilience Act (CRA) zu unterscheiden. Während sich RED auf die Cybersicherheit des Geräts selbst konzentriert – einschließlich Firmware, Software und Schnittstellen – verfolgt der CRA einen umfassenderen Lebenszyklusansatz, der auch Design, Wartung und Außerbetriebnahme umfasst.
Trotz dieses Unterschieds ist die RED-Konformität kein isolierter Schritt. Sie bildet ein grundlegendes Element innerhalb des digitalen EU-Regelwerks und bereitet Hersteller auf die weiterreichenden CRA-Verpflichtungen vor.
Zwei Hauptwege zur RED-Konformität
Dieser Weg ist möglich, wenn die EN 18031-Normen vollständig angewendet werden und keine beschränkten Klauseln ausgelöst werden. Er ermöglicht es Herstellern, technische Unterlagen zusammenzustellen, eine Konformitätserklärung zu unterzeichnen und das Produkt ohne Einbindung Dritter auf den Markt zu bringen.
Ist eine vollständige Anwendung der EN 18031 nicht möglich oder werden alternative Normen wie EN 303 645 oder ISA/IEC 62443 verwendet, ist die Einbeziehung einer Gemeldeten Stelle erforderlich. Hersteller können entweder ein EU-Typenprüfzertifikat erhalten oder das aufwändigere Verfahren der Vollständigen Qualitätssicherung durchlaufen.
Der RED-Delegierte Rechtsakt tritt im August 2025 in Kraft – doch die Vorbereitung sollte bereits jetzt beginnen. Eine frühzeitige Planung hilft, teure Verzögerungen, Neuentwicklungen oder Zertifizierungsprobleme zu vermeiden.
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